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Kosten der Behandlung


Die Kosten für eine tiefenpsychologisch fundierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie werden von den gesetzlichen Krankenkassen auf Antrag übernommen, von den Beihilfestellen und privaten Krankenversicherungen anteilig, je nach Versicherungsvertrag. Die Kostenübernahme erfolgt bei Antragstellung vor Vollendung des 21. Lebensjahres. Begonnene Behandlungen können in Ausnahmefällen auch darüber hinaus zu Ende geführt werden.

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