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Wie wird eine Therapie eingeleitet?


Diagnostik und Antragsverfahren.

Vor Beginn einer Psychotherapie findet eine psychodiagnostische Untersuchung mit maximal fünf probatorischen (Probe-) Sitzungen statt. Bei diesen Terminen wird überprüft, ob eine Therapie sinnvoll und indiziert ist. Außerdem dienen sie dem gegenseitigen Kennenlernen, um einschätzen zu können, ob man zueinander „passt“ und miteinander „arbeiten“ kann. Anschließend wird ein schriftlicher Antrag bei der Krankenkasse eingereicht. Nach Prüfung durch einen unabhängigen Gutachter übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die weitere Behandlung.


Jugendliche

Jugendliche können allein Kontakt mit mir aufnehmen, sie müssen nur ihre Versicherungskarte mitbringen. In den Vorgesprächen wird dann geklärt, wie es weitergeht.  Sollte sich der Jugendliche für eine Psychotherapie entscheiden, ist es sinnvoll, die Eltern davon in Kenntnis zu setzen, es ist aber nicht zwingend erforderlich.
Natürlich gilt auch hier die ärztliche Schweigepflicht und der Wille des Patienten.


Werden Eltern an der Therapie beteiligt?

Eltern sind zumeist die bedeutendsten Beziehungspersonen für das Kind. Regelmäßige Gespräche mit ihnen sind wichtig für den Erfolg der Therapie. Manchmal sind Eltern durch die Erkrankung des Kindes stark verunsichert und belastet. Zuweilen fühlen sie sich schuldig an der Erkrankung des Kindes. Dann benötigen sie therapeutische Hilfe, weil sich Konflikte aus der eigenen Lebensgeschichte mit denen des Kindes verstrickt haben. Im therapeutischen Prozess können Eltern ihre Beteiligung am Krankheitsgeschehen erkennen, bearbeiten und andere Antworten auf das Kind entwickeln.


Bei älteren Jugendlichen hingegen ist die Einbeziehung der Eltern weniger wichtig und wird häufig auf Wunsch der Jugendlichen nicht beantragt, da deren Streben nach Selbständigkeit, Autonomie und Ablösung vom Elternhaus eine wichtige und entscheidende Rolle spielt.

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